Sämtliche elektrischen Hilfsmittel, darunter auch LED-Leuchten müssen laut den Richtlinien der EU den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Bei LED-Lampen ist das die fotobiologische Sicherheit (2006/25/EG). Darüber hinaus müssen LED-Leuchtmittel der allgemeinen Produktsicherheit GPSD 2001/95/EG sowie der Niederspannungsrichtlinie LVD 2006/95/EG entsprechen. Die Helligkeit der LEDs spielt dabei eine ausschlaggebende Rolle. Die Lampenfassung hingegen überhaupt keine. Was bedeutet fotobiologische Sicherheit genau? Dabei wird die optische Strahlung, die durch Leuchtmittel entsteht, gemessen und bewertet. Die Bewertungskriterien sowie Messvorschriften werden…