Sämtliche elektrischen Hilfsmittel, darunter auch LED-Leuchten müssen laut den Richtlinien der EU den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Bei LED-Lampen ist das die fotobiologische Sicherheit (2006/25/EG). Darüber hinaus müssen LED-Leuchtmittel der allgemeinen Produktsicherheit GPSD 2001/95/EG sowie der Niederspannungsrichtlinie LVD 2006/95/EG entsprechen. Die Helligkeit der LEDs spielt dabei eine ausschlaggebende Rolle. Die Lampenfassung hingegen überhaupt keine.
Was bedeutet fotobiologische Sicherheit genau?
Dabei wird die optische Strahlung, die durch Leuchtmittel entsteht, gemessen und bewertet. Die Bewertungskriterien sowie Messvorschriften werden in der Norm IEC 62471:2006 geregelt.
Welche Gefährdungen durch Lichtquellen werden damit angesprochen?
- Wie gefährdet sind die Augen im UV-A-Spektralbereich?
- Wie hoch ist die aktinische UV-Gefährdung der Haut und Augen?
- Welchen Wert erreicht die Blaulichtgefährdung?
- Wie sieht die fotochemische Netzhautgefährdung durch kleine Quellen aus?
- Darüber hinaus wird die thermische Netzhautgefährdung allgemein sowie durch schwache visuelle Reize bestimmt.
- Wie hoch sind die IR-Gefährdung der Augen und die thermische Gefährdung der Haut?
Die Einteilung in Risikogruppen
Die Gefährdungen beziehen sich vor allem auf die Bestrahlungsstärke und Strahlendichte.
Die Risikogruppe 0 bedeutet, dass keinerlei Gesundheitsrisiko für die Augen besteht. Auch dann nicht, wenn die Augen ständig in die Lichtquelle sehen. Im Vergleich dazu besteht bei der RG2 ein geringes Risiko. Das Licht wird als unangenehmen empfunden und der Blick abgewandt. Somit kommt es zu keiner Schädigung des Auges. Bei der Risikogruppe 3 besteht ein hohes Risiko, da bereits ein kurzer Blick in die Lichtquelle schwere Schäden hervorrufen kann.
Was sollte beim Kauf von LED-Lampen beachtet werden?
Beim Kauf sollte auf alle Fälle auf die Sockelfassung geachtet werden. Die Sockelbezeichnung wird auf jeder Verpackung von LED-Leuchten angeführt. Da die Helligkeit nicht in Watt angegeben wird, muss diese umgerechnet werden.
- Wattzahl (Glühlampe) x 10 = Lumen (LED)
Die Lichtfarbe ist ein weiteres Kriterium, wie angenehm eine LED-Lampe auf die Augen wirkt. Für Badezimmer sollte diese in einem Bereich zwischen 5.000 K und 6.500 K liegen. Als Beleuchtung bei der Arbeit sind 4.000 K optimal. Im Bade- oder Schlafzimmer werden 2.700 K bis 3.000 K als angenehm empfunden.
LEDs bei der Bildschirmarbeit
Der LED-Beleuchtung in der Nähe von Computern kommt eine besondere Bedeutung zu. Jeder Bildschirm strahlt zusätzlich.
Deshalb ist bei der Bildschirmarbeit darauf zu achten, dass es zu keinen Spiegelungen oder unangehmen Augenreizungen kommt.
LEDs können gedimmt werden und sorgen so für angenehmes Licht.
Auf jeden Fall sollte auf qualitativ gute LED Lampen zurückgegriffen werden, sehen Sie hier: https://www.ledtech-shop.de/zubehoer/lampenfassungen
Warum ist die Einteilung in Risikogruppen so wichtig?
Menschen, die viel bei künstlichem Licht arbeiten müssen, sollten auf die Gesundheit ihrer Augen achten. Die Strahlung kann vor allem die Netzhaut schädigen. Deshalb muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die LEDs ausreichend für Helligkeit sorgen, aber dennoch zu keinen Dauerschäden der Augen führen. Überall dort, wo Kinder im Haushalt leben, sollte besonders darauf Rücksicht genommen werden.
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