In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Landesregierung im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Corona-Regeln. Alle Bürger des Bundeslandes müssen sich an die Regeln halten, um Corona weiter einzudämmen und die Überbelastung der Sanität zu verhindern. Des Weiteren sind die Regeln als Eigenschutz zu verstehen, da eine Infektion mit dem Virus auch zu einer Hospitalisierung führen kann.
Grundverordnung durch das Land NRW
Wie auf dem gesamten Bundesgebiet gibt es die einfachen Regeln, die ziemlich zeitig nach Ausbruch der Pandemie beschlossen wurden. Um die Ausbreitung der Infektionen einzudämmen, sind die Bürger dazu aufgefordert, einen Mindestabstand zu fremden Personen einzuhalten. Auch zu Personen aus der eigenen Familie ist der Abstand zu wahren, wenn ein hohes Gesundheitsrisiko damit verbunden ist. Das trifft vor allem auf ältere Menschen mit Vorerkrankungen zu, die gilt es wie alle anderen Erkrankten besonders zu schützen. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, empfohlen werden FFP2-Masken. Die Hände sind regelmäßig gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
Isolation bei positivem Testergebnis
Unabhängig davon, welcher Test durchgeführt wird, müssen Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, sich unverzüglich isolieren. Sie müssen vom Testcenter in Essen nach Erhalt des Ergebnisses ohne Umwege nach Hause und die Familienangehörigen, die im Haushalt leben, über das Ergebnis informieren. Das gilt auch für Mitbewohner in Wohngemeinschaften. Treten keine Symptome auf, ist eine Freitestung bereits nach sieben Tagen möglich, andernfalls läuft die Isolation mit einem abschließenden PCR-Test nach zehn Tagen aus.
Grundsätzlich ist es Infizierten nicht gestattet, Einkäufe zu tätigen, Freizeiteinrichtungen aufzusuchen oder sich mit anderen Personen im oder außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen. Wer in keinem Kontakt zu Angehörigen, Nachbarn, Freunden, Arbeitskollegen oder Bekannten steht, kann den städtischen Sozialdienst kontaktieren, um die Grundbedürfnisse des Lebens während der Isolation abzusichern.
Unterschiede zwischen Genesenen, Geimpften und Ungeimpften
Genesene und Geimpfte sollen sich so frei wie möglich bewegen dürfen, sofern kein positives Testergebnis vorliegt oder sie Symptome aufweisen. Ihre Teilnahme ist in allen gesellschaftlichen Bereichen erlaubt, teils wird aber weiterhin die 3G- oder 2G+-Regel angewandt. Die Einschränkungen für Ungeimpfte dient ausschließlich dem Schutz dieser Personengruppe. Für sie wirkt sich eine Infektion in den meisten Fällen deutlich intensiver aus und die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung ist deutlich höher als bei Genesenen und Geimpften.
Kommunale Schutzmaßnahmen
Entscheidend für weitere Restriktionen ist die Hospitalisierungsinzidenz in den einzelnen Gemeinden. Ist sie niedrig, werden die Restriktionen auf ein Minimum beschränkt. Steigt die Hospitalisierungsinzidenz an, sodass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung droht, dürfen einzelne Gemeinden und Städte temporär strengere Maßnahmen erlassen. Allen Bürgern bleibt der Zugang zur Versorgung des Grundbedarfs des Lebens erhalten.
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